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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingung (allgemeiner Haftungsausschluss)

Hiermit erkläre ich mit meiner Unterschrift bzw. der elektronischen Bestätigung, dass ich im Falle von Verletzungen (auch mit Spätfolge) oder bei Verlust von Ausrüstungs- sowie Wertgegenständen bzw. bei Beschädigung von Privateigentum keinen Schadenersatz oder ähnliches vom Veranstalter, Organisator, Dozent oder dessen Vertreter fordern kann. Wird durch den Teilnehmer ein Schaden verursacht, so hat er diesen selbst zu tragen oder diesen durch eine dementsprechende Versicherung abzudecken. Auf Eigentum ist selbst zu achten.

• Den Anweisungen des verantwortlichen Personals ist Folge zu leisten. Sollte durch das Benehmen des Teilnehmers eine Gefahr für andere Teilnehmer ausgehen, so steht dem Referenten frei, den Teilnehmer aus dem Training zu verweisen.

• Das Tragen von Schmuckgegenständen o.ä., bei denen ein Verletzungsrisiko besteht (z.B. Armbanduhren, Ohrringe, etc.), ist während des Trainings untersagt, ebenso ist ein Training im berauschten Zustand nicht gestattet. Ebenfalls sollte an die körperliche Hygiene gedacht werden (z.B. lange Nägel sind eine Gefahrenquelle für sich und andere u.a.).

• Die Teilnahme an allen Übungen ist freiwillig und erfolgt ohne Zwang. Jeder trainiert auf eigene Gefahr. Es werden die Übungen erklärt und auf Gefahren hingewiesen, allerdings sollte jeder nach eigenem körperlichem Befinden entscheiden, welche Übungen für den Einzelnen machbar sind. In unsicheren Fällen sollte man vorher einen Arzt zu Rate ziehen. Menschen mit Gesundheitsproblemen (insbesondere Herzleiden, Epilepsie) oder schwangere Frauen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

• je nach Organisations-Richtlinien ist Gewalttätern, solchen mit kriminellen Hintergrund und Störenfriede, die das gelernte Material missbrauchen und in der Öffentlichkeit anwenden, um anderen zu schaden, der weitere Zugang zum Training verwehrt. Auch Menschen, die vom psychischen Standpunkt aus labil, in dementsprechender Behandlung oder anfällig für Drogen bzw. Alkohol sind, sollte der Zugang nicht gestattet werden, da befürchtet werden muss, dass das Material, ob bewusst oder unbewusst, missbraucht werden könnte. Im Einzelfall kann ein Attest verlangt werden. Der Referent sollte davon informiert werden, um im Einzelfall zu entscheiden, ob der Zugang zu einer bestimmten Trainingseinheit sinnvoll ist.

• Das vermittelte Wissen darf nicht ohne Genehmigung und entsprechender Ausbildung gelehrt werden. Die Richtlinien der jeweiligen Verbände sind zu berücksichtigen. Das Curriculum des jeweiligen Verbandes oder der jeweiligen Schule darf weder kopiert, noch ohne Erlaubnis genutzt werden (Copyright). Entsprechend sollte man auch bedenken, dass aufgrund begeisterter Neigung, das Material nahestehenden Personen außerhalb des Dojos zu erklären, diese Personen Schaden nehmen können. Es gibt gesonderte Schulungen für Ausbilder, die erweiterte Reanimationen und Restaurationen enthalten. Referenten sowie Veranstalter haften nicht für entstehende Schäden.

• Das Training kann auch den Umgang mit Waffen umfassen, die als Metallversionen gesetzlich nicht erlaubt sind, somit darf grundsätzlich nicht mit Waffen gearbeitet werden, die illegal sind oder wofür nicht die dementsprechende Erlaubnis/Bescheinigung vorhanden ist. Wenn Waffen verlangt werden, so sind damit dementsprechende Übungswaffen aus Holz, Gummi o.ä. vorzuziehen. Der Teilnehmer hat für die Sicherheit seiner Waffen selbst zu sorgen (kein spreisselndes Holz, abgerundete Kanten, keine Spitzen z.B. an Stöcken oder Bokken). Es darf nicht mit Waffen gearbeitet werden, für die noch kein Lehrgang belegt wurde bzw. die nicht für den Lehrgang vorgesehen sind.

• Teilnehmer im Altersbereich von 16-17 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Teilnehmer im Altersbereich unter 16 Jahren können das Training mit einem Erziehungsberechtigen oder einer dazu autorisierten Person belegen.

• Dem Teilnehmer können aufgrund des Trainings teilweise Informationen zur Verfügung stehen, die nicht außerhalb des Dojos zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dieses gilt vor allem für Adresslisten, Zugang zu den passwortgeschützten Bereichen und deren Inhalt im Internet (Fotos, Trainingsmaterial, etc.). Für die Weiterverwendung außerhalb kann beim jeweiligen Urheber die Erlaubnis angefragt werden. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine Daten in die Adressliste eingetragen und anderen Teilnehmern zum Zwecke der Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt wird (falls notwendig, z.B. für Fahrgemeinschaften) und er je nach Wunsch im jeweiligen Email-Verteiler eingetragen wird (wird dies nicht gewünscht, bitte vermerken). Weiterhin werden die Daten von der Website zwischen gespeichert, soweit es für die Verarbeitung und die Versendung der Information (Anmeldung, Kontaktaufnahme) technisch notwendig ist.

• Es werden Video-/Fotoaufnahmen für Informations- und Werbezwecke gemacht, die für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden können. Mit der Anmeldung erteilt der Unterzeichner die Einwilligung der Nutzung seiner Bildnisse gemäß §22 KUrhG. Will man einer Veröffentlichung widersprechen, muss das vor der Aufnahme geschehen, da aus Ablaufgründen eine Wiederholung meist nicht möglich ist.

• Nichtantritt von Seminaren/Workshops entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Rückvergütungen sind aus organisatorischen, verständlichen Gründen ebenfalls nicht möglich, da nachträglich der damit zu bezahlende Referent nicht ausgeladen werden kann.

• Die für den auszurichtenden Verein üblichen Richtlinien sind über den dementsprechenden Verein gesondert erhältlich

• Sollte einer der oben genannten Punkte aus irgendwelchen Gründen entgegen gültigem Recht sein, so behalten alle anderen Punkte ihre Gültigkeit für die Teilnahme am Training. Ich habe alle Punkte verstanden und bestätige dies hiermit durch die Anmeldung.